Gesund am Arbeitsplatz BGM & BGF
aus dem Projekt „Gesundheitstourismus 4.0“
Die Gesundheitsförderung ist ein wichtiger Baustein im Betrieblichen Gesundheitsmanagement. Dazu gehört alles, was Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz verbessert. Unsere Angebote richten sich hauptsächlich an Arbeitgeber, die den Fokus auf eine gesunde Arbeitsumgebung und die Stärkung der Mitarbeiterressourcen richten. Dazu bieten wir ein breites Spektrum an Dienstleistungen und Aktionen in den Bereichen Bewegung, Stärkung des Herz-Kreislauf-Systems, Stressbewältigung, Ernährung und Präventivmedizin. Gesundheitsthemen für jedermann attraktiv zu gestalten, ist unsere Leidenschaft. Daher sind alle Aktionen und Programme auf die jeweilige Zielgruppen abgestimmt und interaktiv gestaltet. Ob Schulungen, Gruppenangebote oder Gesundheitschecks – vertrauen Sie auf das Know-how unserer Experten. Gemeinsam finden wir die passenden Lösungen für Ihr Unternehmen.
Vorteile des Betrieblichen Gesundheitsmanagements für Arbeitgeber
Jedes erfolgreiche Unternehmen sieht seine Basis sicherlich in gesunden und motivierten Mitarbeitern. Beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) geht es vor allem um die Schaffung eines systematischen Prozesses zur gesundheitsfördernden Gestaltung und Organisation von Strukturen am Arbeitsplatz. Es sollen gesundheitsgerechte Rahmenbedingungen im Unternehmen geschaffen werden, die die Mitarbeiter zu einem – auch über den Beruf hinausgehenden – gesundheitsbewussten Lebensstil animieren. Ein ganzheitliches BGM ist mittlerweile ein fester Bestandteil eines jeden erfolgreichen Unternehmens und umfasst sowohl den Arbeitsschutz (AS), das Eingliederungsmanagement (BEM), als auch alle Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF).
Die Vorteile bei der Einführung des BGM im Unternehmen sind vielfältig:
- Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter
- Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit
- Senkung der Fluktuationsrate
- Senkung von Präsentismus
- Erhalt der Leistungsfähigkeit der Belegschaft
- Reduktion arbeitsbedingter körperlicher Belastung
- Weniger Ausfallzeiten auf Grund von Psychischer Belastungen
- Motivation zu gesunder Ernährung
- Verbesserung des Unternehmensimages
Gesetzliche Rahmenbedingungen:
Die Nordrhein-Westfälischen Heilbäder und Kurorte mit ihrer breit aufgestellten, medizinischen Fachkompetenz im Gesundheitswesen, haben es sich zur Aufgabe gemacht, im Rahmen des Projektes „Gesundheitstourismus 4.0“ neue und innovative Angebote zur Betrieblichen Gesundheitsförderung zu entwickeln. Die neuen Angebote, wie auch die Heilbäder und Kurorte selbst, verfolgen hierbei vor allem einen arbeitsplatz-fernen Ansatz, bei dem vom Unternehmen bestimmte Teile der Belegschaft in räumlicher Distanz zum Arbeitsplatz im attraktiven Setting eines Heilbades oder Kurortes neue Impulse zur Gesundheitsförderung bekommen, welche sie dann als neue Multiplikatoren in den Betrieb bzw. in den Alltag getragen sollen.
Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren eine Reihe von fördernden Rahmenbedingungen zur Umsetzung von BGM/BGF im Unternehmen geschaffen. Momentan gibt es zwei Varianten für Arbeitgeber, welche auch helfen, die Umsetzung eines BGM im Unternehmen zu refinanzieren:
Variante 1: Prävention
§20 SGB V Primäre Prävention & Gesundheitsförderung
in Verbindung mit
§3 Abs. 34 EStG Leistungen zur Verbesserung des Gesundheitszustandes
(500 € pro Jahr pro Mitarbeiter steuerbefreiungsfähig)
Variante 2: Sachbezüge
§8 Abs. 2 EStG zweckgebundener Einsatz von Sachbezügen für Gesundheitsmaßnahmen (44€ pro Monat pro Mitarbeiter), ohne dass diese als Geldwerter Vorteil steuerpflichtig sind.
Neben all diesen Instrumenten zur Refinanzierung, bleibt zur Umsetzung eines erfolgreichen BGM im Unternehmen der feste Wille zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter im Unternehmen selbst und das klare Ziel, bedarfsorientiert, ganz individuell und auf den Mitarbeiter zugeschnitten die richtigen Maßnahmen zu entwickeln.
Bei Fragen rund um das Thema Einführung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements im Unternehmen kontaktieren Sie gerne uns und unseren Kooperationspartner:
salvea bgm
Tel: 02151- 4845101611
E-Mail: bgm@salvea.de
Web: bgm.salvea.de