Wege zur Kur
Ohne Umwege zur Gesundheit.
Viele Menschen, die ihre Gesundheit heute selbst in die Hand nehmen, entscheiden sich für die wirkungsvollen Angebote unserer Heilbäder und Kurorte in NRW und tragen die Kosten selbst.
Doch auch in Zeiten der Gesundheitsreformen sind Kuren mit Hilfe der Sozialversicherungsträger nach wie vor möglich.
Zuständig für die Verordnung von Vorsorge-, Heil- und Rehabilitationskuren sind Ihr Haus- oder Facharzt, der Betriebsarzt sowie Ihre Krankenkasse. Besprechen Sie die Absicht, eine Kur durchzuführen, am besten mit dem zuständigen Arzt und Ihrer Krankenkasse. Unser Tipp: Klären Sie rechtzeitig vor Kurantritt Art und Höhe der Kostenübernahme.
Um Ihre Planung für Ihren Kuraufenthalt in einem der Kurorte zu erleichtern und vielleicht bestehende Zweifel auszuräumen, informieren wir Sie auch gerne persönlich darüber, wie Sie Zuschüsse für Ihre Kur von Ihrer Krankenkasse erhalten.
Lassen Sie sich von der Gesundheitsagentur NRW zu Ihrem persönlichen Weg zur Kur beraten!
Gesundheitsaufenthalten in den Heilbädern und Kurorten in Nordrhein-Westfalen:
- Heilkuren
- Rehabilitationskuren
- Heilanwendungen auf Rezept
- stationäre Sanatoriumskuren
- gesundheitliche Zusatzleistungen
- privaten Gesundheitsurlaub
- Wellness-Ferien
- Relax-Wochenenden
Wie die verschiedenen Wege zur Rehabilitation & Vorsorge aussehen, erfahren Sie in der Infografik.